Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Container vor Blicken schützen können!
Ende September organisierte der NVRD ein Wissenstreffen zum Thema Datenschutz. Ein heißes Thema innerhalb der Branche, das alle möglichen Fragen aufwirft. Was ist erlaubt und was nicht, wenn es um die Verknüpfung der Abfallkarte mit den Adressdaten eines Bürgers geht?
Fall Arnheim
Anfang dieses Jahres klopfte die Datenschutzbehörde (AP) der Gemeinde Arnheim auf die Finger, weil sie bei der Erhebung personenbezogener Daten unsachgemäß vorgegangen war. Dieser Fall löste eine erhebliche öffentliche Debatte aus. Denn wie stellt die Gemeinde sicher, dass die Privatsphäre der Bürger bei der Optimierung der Erfassungsprozesse gewahrt bleibt? Um diese Frage zu beantworten, organisierte der NVRD (Königlicher Verband für Abfall- und Reinigungswirtschaft) am Donnerstag, den 28. September, eine Wissensveranstaltung zum Thema Datenschutz.
NVRD-Datenschutzkonferenz/Wissenssession
Dass das Thema Datenschutz bei den Gemeinden sehr präsent ist, zeigt das große Interesse an der Wissensveranstaltung. Mit den Vorträgen des betroffenen Ratsherrn aus Arnheim und des beteiligten Rechtsanwalts ist ein Großteil der NVRD-Mitglieder umfassend informiert, wenn es darum geht, was bei der Verarbeitung von Deponiedaten getan werden kann und was nicht.
KLAIRs Ratschläge
Im Namen des Branchenverbands KLAIR (Quality Supply Waste Containers the Implementation and Registration) sprach Quirijn van Loon (stellvertretender Direktor VConsyst) über die Datenverarbeitung während des Sammelprozesses. Um die Privatsphäre der Bürger zu schützen, dürfen Gemeinden ohne Diftar keine Deponiedaten auf Grundstücksebene speichern. Dies betrifft Situationen, in denen die Bürger einen festen Betrag für die Müllablagerung zahlen und somit nicht pro Ablagerung. KLAIR rät diesen Gemeinden, entweder ihre Sammelziele gegenüber den Bürgern anzupassen oder die Deponiedaten zu anonymisieren.
Vier Schritte zu unternehmen
Gemeinden, die Daten unter Verstoß gegen das Datenschutzgesetz sammeln, sollten laut KLAIR die folgenden vier Schritte unternehmen, um die Vorschriften einzuhalten.
- Der erste Schritt besteht darin, sich an Ihren Lieferanten von (unterirdischen) Behältern zu wenden. Er kennt Ihre spezielle Situation, kann Ihnen sagen, welche Schritte Sie unternehmen müssen, und er weiß, welche Möglichkeiten Sie haben.
- Im zweiten Schritt ist es wichtig, dass Ihr Lieferant eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung unterzeichnet. Damit erteilen Sie als Gemeinde Ihrem Lieferanten die Erlaubnis, personenbezogene Daten zu verarbeiten. Der NVRD hat ein Standardformular ausgearbeitet, das Sie als Grundlage verwenden können. Damit stellen Sie sicher, dass Sie die festgelegten Anforderungen erfüllen.
- Um zu verhindern, dass die Deponiedaten Ihrer Bürger in Zukunft fälschlicherweise gespeichert werden, hat VConsyst das Incognito-Modul entwickelt. Dieses Modul sorgt dafür, dass die Deponiedaten in Zukunft anonym gespeichert werden. Auf diese Weise behalten Sie den Einblick in Ihren Sammelprozess, speichern aber keine Bürgerdaten.
- Als letzter Schritt ist es wichtig, dass auch die zuvor erhobenen Daten anonymisiert werden. Diese bestehenden Daten können in verschiedenen Softwaresystemen gespeichert sein. Fragen Sie Ihren Anbieter nach den Möglichkeiten zur Anonymisierung vorhandener Daten.
Haben Sie Fragen dazu, wie Sie Ihre Daten anonymisieren können, um der Gesetzgebung zu entsprechen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne dabei.